Die Frage, die sich mir stellt, ist, ob mir aufgrund meines verfrühten Ausscheidens im September diesen Jahres die Auszahlung des anteiligen Bonus zusteht, oder ob ich keinerlei Anspruch darauf habe. Mein Arbeitsvertrag sagt über eine unterjährige Kündigung und eine damit verbundenen Bonuszahlung nichts aus, allerdings gibt es eine Konzernbetriebsvereinbarung von vor knapp 7 Jahren, die eine anteilige Bonuszahlung bei unterjähriger Kündigung ausschließt.