Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sollten die Forderung der Höhe und dem Grunde nach zurückweisen und dies mit der ursprünglichen Vereinbarung begründen. Sofern Sie Unterlagen zu der Vereinbarung haben, senden Sie diese mit an eurocollect. Gegebenenfalls können Sie die Gegenseite noch auffordern zu bestätigen, dass weitere Forderungen unterlassen werden und können gegebenenfalls eine negative Feststellungsklage androhen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)
Diese Antwort ist vom 08.05.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Simone Sperling
Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel: 0351/2699394
Tel: 0900 1277591 (2,59 €/. ü , )
Web: http://www.anwaltskanzlei-sperling.de
E-Mail:
Ich habe sofort nach erhalt Ihrer antwort ein Schreiben fertig gestellt und an eurocollect gefaxt.
nun hoffe ich auf eine positive antwort, was ich mir aber NICHT vorstelle.
Sollte ich widererwarten eine Negativantwort erhalten würde ich mich gerne noch einmal an Sie wenden.
Bis dahin bedanke ich mich vorab für Ihre Hilfe!!
Mit freundlichen Grüßen
Kraatz
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und ich wünsche Ihnen viel Erfolg. Gern können Sie sich bei Problemen an mich wenden.