AGB werden die bei einem Unfall entstehenden Kosten durch m-broker.de erstattet, wenn „Es gilt, dass ohne offizielle Schadensaufnahme durch die Polizei die im Mietvertrag eingeschlossenen Versicherungsleistungen nicht abgefordert werden können.“ (AGB Punkt 10) Weiterhin ist in Punkt 11 der AGB zu lesen, dass „im Schadensfall … folgende Punkte vor Ort zwingend zu beachten [sind]: a) Sofort die Mietwagenstation/den Autovermieter benachrichtigen. b) Die Polizei rufen und einen Polizeibericht erstellen lassen c) Bei Rückgabe des Fahrzeuges vor Ort einen Schadensbericht von der Station ausstellen und unterschreiben lassen. Um die Selbstbeteiligung erstattet zu bekommen, senden Sie bitte folgende Unterlagen an m-broker - Den von Ihnen und der Station unterschriebenen Schadensbericht. - Den Polizeibericht. - Eine Kopie des Mietvertrages. - Den Zahlungsnachweis, dass Sie die Kaution bar bezahlt haben, bzw. einen Belastungsnachweis Ihrer Kreditkarte.“ ( http://www.m-broker.de/abg/ ) Bei einem Einparkvorgang stieß ich auf der rechten Fahrzeugseite an einem Parkpoller, dabei entstand ein Schaden in Höhe von 335 EUR.