Eigene Kündigung bei Firmenwagen mit laufendem Leasingvertrag
vom 29.10.2007
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Die Firmenwagenrichtlinie besagt: 1) "Die Firma stellt Mitarbeitern nach Genehmigung durch die Geschäftsführung einen Firmen-PKW zur Verfügung, ohne dass hieraus ein Rechtsanspruch ableitbar ist." 2) "Die Firma least das Fahrzeug bei einem von ihr ausgewählten Leasing-Unternehmen..." 3) "Die nach Ablauf der vereinbarten Leasingdauer erstellte Schlussrechnung der Leasingfirma, insbesondere die durch Mehr- oder Minderkilometer verursachten Aufwände/Erträge gehen zu Lasten der Firma." 4) "Der Mitarbeiter ist zur Rückgabe des Fahrzeuges an den Arbeitgeber ohne besondere Aufforderung verpflichtet, wenn er das Recht zur Führung eines Kraftfahrzeuges verliert oder wenn der Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis kündigt und er den Leasingvertrag nicht auf eigene Rechnung fortführt oder der Leasing-Geber die Übertragung des Leasing-Vertrages ablehnt. ... Aus einer den Bestimmungen dieses Vertrages entgegenstehenden Übung können weder Rechte noch Pflichten hergeleitet werden."