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1 % Regelung Dienstwagen - Abrechnung Tankkosten

1. Februar 2022 19:47 |
Preis: 40,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis, als kaufmännische Angestellte.
Zu meinen Tätigkeiten gehören auch Reisetätigkeiten (in der näheren Umgebung).

In den ersten 3 Jahre in der Firma, wurden dienstliche Fahrten von mir, mit meinem privaten PKW, durchgeführt, ich erhielt als Erstattung pro km: 0,30 € brutto=netto, ausgezahlt.
Als es dann zu einem Schaden an meinem Fahrzeug kam, wurde überlegt, mir einen Dienstwagen zu überlassen.

Mitte letzten Jahres wurde mir mitgeteilt, um welches Fahrzeug es sich handeln würde (ein Plug-in-Hybrid) und erklärte ,das dann die 1 % Regelung für mich gelten würde, mein AG aber keine Tankkosten übernehmen würde, lediglich den Ladestrom, an meiner Arbeitsstätte, würde übernommen werden.
Ich erklärte, das ich das für nicht korrekt halte und damit endete das Gespräch, man wolle sich informieren.

Ende November 2021 erhielt ich, ohne Übergabeprotokoll und ohne Zusatzvereinbarung das Fahrzeug.

Ende Januar 2021 waren knapp 500,00 € Tankkosten angefallen (November: ca. 130,00 €, Dezember: ca. 170,00 €, Januar: ca. 190,00 €) diese Belege habe ich meinem Arbeitgeber, mit der Bitte um Ausgleich, übergeben.

Ein Ausgleich erfolgte nicht, wohl aber die Übergabe eines Entwurfs eines Dienstwagenüberlassungsvertrages, als Anlage zum Arbeitsvertrag, Diese habe ich bisher nicht unterschrieben.

In dem Vertrag wird festgelegt, das ich Anspruch auf einen Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von max. 46.000 € habe. Treibstoffkosten werden nur bis max. 50,00 € übernommen.
Es wird die 1 % Regelung zugrunde gelegt. (bei einem teil elektrischem Auto, sind es dann ja nur 0,5 %)

Mein AG schlägt mir vor, ich könne ja die Tankkosten bei der jährlichen Steuererklärung ansetzen.

Jetzt erhielt ich meine ersten Gehaltsabrechnungen, die folgendes auswiesen:

Abrechnung brutto
0165: Elektro/Hybrid Dienstwagen 0,5 % = 168,00 €
0172: Dienstweg Wohnung/Arbeit= 40,32 € (ich habe 9 KM Anfahrt/ 9 KM Abfahrt)

Am Ende dann:

0254 Dienstwagenabzug = - 208,32 €

Ich kenne den Bruttolistenpreis des Fahrzeuges nicht, aber anscheinend werden 33.600,00 € angesetzt?

Für mich gibt es anscheinend drei Möglichkeiten:

1) Ich unterschreibe den Vertrag, gehe das ganze Jahr über in Vorleistung für die Tankkosten und kann Sie in der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen, werde aber dort nur einen klitzekleinen Bruchteil, wenn überhaupt, vom Finanzamt erstattet bekommen.
(Meine Werbungskosten sind sehr gering, ich überschreite nicht mal im Ansatz die Grenze des ansetzbaren).

2) Ich verlange das die Tankkosten bereits auf der monatlichen Gehaltsabrechnung, in der Abrechnung brutto, gegen den geldwerten Vorteil gerechnet werden und erreiche so, das mein monatlicher Abzug sehr gering ausfällt.
In der Hoffnung, dann nie mehr als 168,00 € Tankkosten pro Monat zu haben.

3) Ich gebe das Fahrzeug zurück, da ich mit keinen Mehrkosten, als dem Steuerabzug aus dem monatlichen geldwerten Vorteil gerechnet habe.

Meine Frage wäre, ob die Vorgehensweise meines AG, überhaupt so steuerlich und gesetzlich richtig ist.
Ist die Art und Weise der Gehaltsabrechnung korrekt?
Welche Möglichkeiten habe ich als AN, was muss ich und was ist Verhandlungssache?

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen












Eingrenzung vom Fragesteller
1. Februar 2022 | 20:14
2. Februar 2022 | 21:21

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

nach dem Urteil des BFH hat Ihr Arbeitgeber teilweise Recht.

Sie können Tankosten über die Werbungskosten abziehen oder der Arbeitgeber zieht die Tankosten direkt vom geldwerten Vorteil ab.

Aber hierzu muss es eine Dienstwagenvereinbarung geben, liegt eine solche nicht vor, dann hat Ihnen der Arbeitgeber die vorgeleisteten Beträge zu ersetzen und notfalls die Lohnabrechnung zu korrigieren und zwar so, wie sie bisher erfolgte.

Deshalb sollten Sie der Abrechnung widersprechen und die Tankquittungen ersetzt verlangen

Notfalls müssen Sie hier klagen, da Ihnen ohne Vereinbarung der Dienstwagen einfach aufgedrückt wurde.

Das geht allerdings rechtlich nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke

Rechtsanwalt


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