Bei Bauausführung Schäden am neu errichteten EFH - Vertragsaufhebung/-kündigung
vom 18.9.2017
85 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe die Gestaltung der Außenanlagen bei einem Fachbetrieb für Landschaftsbau in Auftrag gegeben (Errichtung einer Trockenmauer, Podeste und Traufstreifen um das Haus). Vertragsgrundlage ist VOB Teil B und C. Nun sind mit Beginn der Arbeiten gleich am ersten Tag durch unfachmänische und nicht absprachegerechte Ausführung erhebliche Schäden an der neuen Holzhaustür und der neuen Putzfassade entstanden.