Zumal es , wie in einer Email von mir vom 15.07.2010 bereits ausgeführt, sich seit 2.06.2010 ausreichend Tage mit angemessenen Temperaturen nachweisen lassen können . ... Da im Bauvertrag eine Vertragsstrafe von 2% vereinbart ist, berechnete ich für die Tage von der Fertigstellung, des durch mich beauftragten Dachklempners bis zur tatsächlichen Fertigstellung des Bauvorhabens ca. 15000,-€ Vertragsstrafe. § 6 Vertragsstrafe Erfolgt die Fertigstellung nicht spätestens bis 15.05.2010, wird eine Vertragsstrafe von 2% der Bruttoauftragssumme fällig. ( wird hier üblicherweise pro Tag berechnet ?) Zur Durchsetzung meiner Ansprüche befindet sich als Gegenwert noch das Gerüst in meinem Besitz, welches auch innerhalb der gesetzten Fristen nicht abgebaut wurde.