Mitarbeiterin hat kurz gearbeitet ohne Arbeitsvertrag. Kündigungsfrist
vom 18.3.2021
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Guten Tag, eine Mitarbeiterin hat am 01.03 angefangen zu arbeiten, wir haben einen Arbeitsvertrags Entwurf zugesandt, dieser wurde aber noch nicht unterschrieben. Nun ist die Mitarbeiterin am Montag nicht zur Arbeit erschienen, Ihr Freund hat sich getrennt, ihre Mutter ist im Krankenhaus und sie schafft das psychisch nicht, wir sollen Ihr ordentlich kündigen, einen Aufhebungsvertrag möchte Sie nicht da Sie Arbeitslosengeld 1 bekommen möchte ohne kürzung. So wie ich das sehe, habe ich eine 14 tägige Kündigungsfrist, kann ich Sie fristlos kündigen wegen nichterscheinen?