Geschäftsbezeichnung: "Muster und Partner Immobilien" - Verstoß gegen PartGG ?
vom 9.2.2015
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist / Hirschaid
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin seit mehreren Jahren bereits als Einzelunternehmer (ohne Angestellten) tätig, nicht im Handelsregister eingetragen, und führe als Kleingewerbetreibender lediglich die Geschäftsbezeichnung - Makler- und Sachverständigenbüro - in der Außendarstellung, ohne Eintragung im HR. Ich möchte nun mein kleines Unternehmen um ein Geschäftsfeld erweitern und es mit einer neuen Geschäftsbezeichnung versehen. Es soll heißen "MUSTER UND PARTNER IMMOBILIEN" und es soll weiterhin nicht im Handelsregister eingetragen werden.