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Linoleumschaden durch Wasser

24. Oktober 2006 09:01 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Markus Timm

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle die Fragen im Auftrag meines Sohnes.
Er zieht zur Zeit aus einer Dachgeschosswohnung, die er vor zwei Jahren unrenoviert von einem Freund übernommen hat, aus. Der Boden war mit einem Linoleumboden belegt, auf den die Vermieterin sehr stolz war. Da ihm dieser Boden nicht gefallen hat, legte er darauf einen Laminatboden mit dem dazugehörigen grünlichen Schallunterschutz.Die Wohnung hat drei Dachfenster. Anscheinend hat er vergessen, sie zu schließen, jedenfalls hat es hereingeregnet. Die Vermieterin bestand nun darauf, dass er den Laminatboden beim Auszug entfernt. Dabei stellte sich heraus,dass der Laminatboden nicht wasserdicht war,und der grüne Filzunterschutz unter den Fenstern auf den Linoleumboden abgefärbt hat. Diese Farbe ist anscheinend nicht zu entfernen. Ich muss noch dazu sagen, dass die Vermieterin bereits zwei Termine zur Besprechung und Abnahme absagte und die Entfernung des Bodens erst am vergangenen Samstagabend (Sonntagmittag war als Abnahmetermin abgemacht)verlangte. Neuer Abnahmetermin ist kommenden Donnerstag, weil sie Freitag in Urlaub fährt. Was sollen wir jetzt machen? Kann sie einen neuen Linoleumbelag verlangen oder läuft das unter Wertminderung? Das ist in der kurzen Zeit nicht zu schaffen, da mein Sohn sowieso beruflich sehr eingespannt ist. Eine gütliche Einigung mit dieser Dame scheint mir unwahrscheinlich, sie ist sehr rigoros und auf ihren (finanziellen ) Vorteil bedacht. Ich wäre für einen Rat sehr dankbar, vor allem , da ich bei der Übergabe dabeisein werde und gerne fachmännische Antworten parat hätte. Vielen Dank.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:

Nach Ihrer Schilderung sehe ich keine Möglichkeit, den Ansprüchen der Vermieterin dem Grund nach entgegenzutreten.

Zunächst gehe ich davon aus, dass der Laminatboden ohne Zustimmung mit der Vermieterin verlegt worden ist. Und für den Fall, dass die Zustimmung erteilt wurde, gehe ich davon aus, dass vereinbart wurde, dass der Laminatboden wieder entfernt werden muss. Damit ist die Rechtslage dem Grunde nach klar. Ihr Sohn muss den Laminatboden entfernen.

Dieser Pflicht muss er ordnungsgemäß nachkommen. Es wird nur schwer zu beweisen sein, dass die farblichen Rückstände bei ordnungsgemäßem Verlegen entstanden wären. Damit muss Ihr Sohn für den Schaden eintreten.

Es stellt sich dann nur noch die Frage, ob der ganze Boden neu zu verlegen ist, oder ob es ein milderes Mittel zur Behebung der Flecken gibt. Hier ist an die Schadensminderungspflicht der Vermieterin zu appellieren. Informieren Sie sich also, wie die Flecken anderweitig abgedeckt, entfernt etc. werden können. Schlagen Sie das vor unter Hinweis auf die Schadensminderungspflicht der Vermieterin.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de

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