Nebenkostenabrechnung in Dienstwohnungen
vom 16.11.2005
30 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Mein Vermieter/ Arbeitgeber ist nicht in der Lage, die Nebenkosten Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum vorzulegen. Jüngstes Beispiel: Frischwasserverbrauch und Abwassergebühren Abrechnngszeitraum 09.2002-09.2003 und 09.2003-09.2004.Abrechnung erhalten letzte Woche Jetzt zur Kernfrage: Der § 556 BGB Absatz 3 sagt aus, das über die Betriebskosten jährlich abzurechnen ist, und das bis spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes eine Abrechnung erfolgen muß.