Konkurrenzklausel in Partnerschaftsvertrag (b2b) mit Vertragsstrafe
vom 13.7.2022
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
An anderer Stelle im Internet lese ich, dass horizontale Wettbewerbsverbote unter Konkurrenten nicht rechtens seien... - sollte die Vertragsstrafe fällig werden, weil ein Kunde sich lieber von mir beraten lässt als von der Partnerfirma, ist dann mit weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu rechnen (ergangener Auftrag für Partnerfirma == Schaden?) ... Kunden und Personalschutz [meine Firma] verpflichtet sich, bei den in den Einzelvertragen benannten Kunden mit [Partnerfirma], wahrend der Dauer des Vertrages, nicht in Konkurrenz zu treten und den im Vertrag genannten Kunden von [Partnerfirma] nicht abzuwerben. ... Der unter Absatz 1 stehende Kundenschutz gilt dann nicht, wenn der im Vertrag genannte Kunde bereits in laufender Geschäftsverbindung zu [meine Firma] stand, bevor [Partnerfirma] in Bezug auf diesen Kunden einen Auftrag erteilt bzw. ein Angebot unterbreitet hat.