Sehr geehrte Damen und Herren, ich benötige dringend eine Auskunft: Welche "Klausel" hat im Arbeitszeugnis einen besseren Anschein, die Formulierung einer betriebsbedingten Kündigung oder die Formulierung, dass der Arbeitnehmer das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt, um sich neuen Aufgaben zu widmen? Hintergrund meiner Frage ist, wenn sich herausstellt, dass trotz Motivation, sich neuen Aufgaben zuzuwenden das Resultat dann doch evt. die Arbeitslosigkeit ist, sodass aus dieser Situation heraus eine neue Stelle gesucht wird. Wirkt die Formulierung "auf eigenen Wunsch" dann eher unglaubwürdig oder zeigt sie dennoch eine Art der Eigenmotivation?