Abänderung des Kinderunterhaltes bei Änderung des Einkommens?
vom 18.2.2007
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas M. Boukai / Augsburg
SEIT 1995 BEZAHLE ICH KINDESUNTERHALT FUER MEINE ZWEI KINDER, JETZT 15 UND 20 JAHRE UND BEIDE WOHNHAFT BEI MEINER EX-FRAU, DAS AN MEINEM DAMALIGEN GEHALT [ ARBEITSSTELLE IN DER SCHWEIZ] ERRECHNET WURDE. ... UND BIN ICH RECHTLICH VERPFLICHTET, MEINEM JETZT VOLLJAEHRIGEN SOHN ,WEITERHIN UNTERHALT ZU ZAHLEN. ER WOHNT BEI SEINER MUTTER ,MEINER EX-FRAU, GEHT ZUR SCHULE UND HAT ,NACH EIGENEN ANGABEN VOR, AUCH FUER DIE NAECHSTEN 4 BIS 5 JAHRE WEITERHIN ZUR SCHULE ZU GEHEN.