ich wohne zur Zeit in einer 2-Zi-Wohnung in Münster, Warmmiete 590 €, Kaltmiete 450 €. Im Mietvertrag ist eine Klausel zur Kostenübernahme bei Kleinreparaturen enthalten, die wie folgt lautet: "Der Mieter ist verpflichtet Reparaturen und Instandsetzungen an den genannten Einrichtungen und Geräten, die seinem direkten Zugriff ausgesetzt sind, zu übernehmen, soweit die Kosten der einzelnen Reparatur 150,-€ nicht übersteigen, bzw. bei mehreren Reparaturen im Jahr der Aufwand 6% der Jahresgrundmiete nicht übersteigt." Nun zu meinem Problem: Vor einigen Tagen hat sich vor dem Haus ein Wasserrohrbruch ereignet, sodass das Wasser für einige Stunden von den Stadtwerken abgestellt werden musste.