Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben und unter Würdigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte. Ich habe jedoch darauf hinzuweisen, dass durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits die rechtliche Beurteilung anders ausfallen kann, sodass die Bearbeitung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird folgendes ausgeführt:
Wenn Sie den Vertrag lediglich gekündigt haben, müssen Sie noch bis zum Auslaufen der Vertragszeit zahlen.
Sollten Sie den Vertrag angefochten haben, ergibt sich folgende Situation:
Ich rate an, dem Inkassounternehmen nochmals zu erläutern, dass die den Vertrag berechtigt angefochten haben und daher die Gegenseite keine Forderungen stellen kann.
Vermutlich werden Sie dann einen Mahnbescheid erhalten. Möglich ist auch, dass die Gegenseite Sie gleich verklagt und Sie eine Klage zugestellt erhalten. In beiden Fällen müssen Sie innerhalb der gesetzten Frist dem Gericht gegenüber reagieren.
Sie müßten darlegen und auch beweisen, dass Sie den Vertrag angefochten haben und auch berechtigt gewesen sind, die Anfechtung zu erklären. Wie die Beweislage aussieht, vermag ich nicht zu beurteilen, da mir nicht bekannt ist, ob die Zusage des Verkäufers schriftlich festgehalten worden ist oder was der Verkäufer als Zeuge vor Gericht aussagen wird.
Neben der Anfechtung des Vertrages kommt auch noch eine andere Betrachtungsweise in Frage. Möglicherweise haben Sie den Vertrag nur unter der Bedingung abgeschlossen, dass Sie die Nummer mitnehmen können. Da die Gegenseite die Bedingung nicht erfüllt hat, ist letztlich gar kein Vertrag zustande gekommen. Hier sieht die rechtliche Beurteilung im weiteren Verlauf genau so aus, wie bei der Anfechtung. Sie müssen beweisen, dass die Bedingung vereinbart war. Gelingt Ihnen dass nicht, müssen Sie zahlen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick habe geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Sommer
Rechtsanwalt
www.Rechtsanwalt-Sommer-Gf.de
05371 819200
Gifhorn, den 13. September 2007.
Ich weiss nicht ob ich den Vertrag angefochten habe. Ich habe doch in meiner Fragestellung erklärt, dass ich 2 Kündigungsschreiben geschickt habe und dort erklärt habe, dass ich den Vertrag gar nicht für erfüllt habe. Habe ich damit den Vertrag angefochten ? Ich bin kein Anwalt, dachte, Sie könnten mir das sagen. Was soll ich denn nun tun ? WIE kann ich denn den Vertrag anfechten? Brauche ich dazu einen Anwalt ? Genügt es wenn ich warte bis ich verklagt werde ?
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Ob die von Ihnen abgesandten Schreiben eine Anfechtung des Kaufvertrages darstellen, vermag ich nicht zu beurteilen. Mir liegt der Text Ihrer Erklärungen nicht vor. Es muss jedenfalls aus Ihren Erklärungen eindeutig hervorkommen, dass Sie sich nicht an den Vertrag gebunden fühlen. Sie wünschen eine Aufhebung des Vertrages oder erachten ihn für nichtig. Es sollte dann auch noch der Grund angeführt werden, warum Sie diesen Vertrag nicht gelten lassen wollen. Wenn Ihre Erklärungen vom Inhalt her diese Anforderungen erfüllen, dann haben Sie eine wirksame Anfechtung erklärt.
Wie bereits dargelegt, rate ich an, dem Inkassounternehmen nochmals mitzuteilen, warum Sie nicht zur Zahlung bereit sind.
Derzeit scheint die Einschaltung eines Anwaltes noch nicht angezeigt.
Sobald Ihnen allerdings der Mahnbescheid zugegangen ist oder die Klage zugegangen ist, sollten Sie einen Anwalt vor Ort aufsuchen. Möglicherweise sieht die Gegenseite jedoch ein, dass der Vertrag aufgrund falscher Angaben zustande gekommen ist und verfolgen die angebliche Forderung nicht weiter.
Ich hoffe, mit diesen ergänzenden Antworten Ihre Fragen beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Sommer, Rechtsanwalt