Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Eltern wollen ihr Haus auf meinen ältesten Bruder übertragen lassen mit der Option, daß er uns als Geschwiste entsprechend nach deren beider Tod auszahlt und mit dem Haus den größten Teil des Erbes bekäme, da er sich vertraglich verpflichtet für meine Eltern im Pflegefall zu sorgen. ... Auch meinen Eltern wären sehr erleichtert, da sie sich bei meinem ältesten Bruder im Pflegefall gut aufgehoben fühlten und das Haus somit bestehen bleiben würde. Mein jüngerer Adoptivbruder war mit dieser Lösung zunächst einverstanden, empfindet es nun, wo die Verträge anwaltlich zur Unterschrift vorbereitet sind, aber insgesamt als Ungerechtigkeit und will entweder eine „Dreiteilung“ des Hauses oder gar keine jetzige Lösung, sondern will erst im Pflegefall oder nach deren Tod eine Entscheidung.