Aus „Sicherheitsgründen" habe ich mich dennoch fristgerecht arbeitssuchend (am 01.02.23) und dann arbeitslos (am 10.02.23) gemeldet, sowie einen Antrag auf Arbeitslosengeld am 15.02.23 online eingereicht, wissend, dass ich, falls es mit einer Folgebeschäftigung doch nicht so schnell klappt, eine Sperre von bis zu 12 Wochen auferlegt bekommen könnte (wir gehen zur weiteren Bearbeitung davon aus, das dies so kommt). ... Nachdem ich meinen Antrag auf Arbeitslosengeld am 15.02.23 online gestellt hatte, habe ich eine Zusage für eine neue Stelle ab dem 01.04.23 erhalten und am 18.02.23 unterschrieben. ... Nun, zu meiner konkreten Frage(n): - Kann ich demnach, ohne Konsequenzen (jetzt und zukünftig) befürchten zu müssen, meinen gestellten ALG 1 Antrag zurückziehen?