Mietvertrag rechtswirksam ?
vom 3.5.2012
35 €
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Die Vermieterin teilte mir am 29.03.2012 folgendes mit: "Die Übergabe des Mietbereiches und die Aushändigung des von uns gezeichneten Mietvertrages erfolgt erst, wenn der Mietvertrag in allen Teilen von den Mietern rechtswirksam unterschrieben und die Mietsicherheit erbracht ist". ... Meine Fragen: Wenn ich nun die Wohnung nicht mehr beziehen möchte, könnte ich mich darauf berufen, dass der Mietvertrag seine Gültigkeit verloren hat ? ... Da der Vertrag außerdem durch den Vermieter selbst gestellt und bereits von ihm und seiner Hausverwaltung vorgeprüft war, gestand das Kammergericht Berlin dem Vermieter eine Überlegungsfrist von maximal zwei bis drei Tagen zur Prüfung der Vertragsunterlagen zu und räumte ihm außerdem noch zwei Tage Postlauf ein.