Mietvertrag über mindestens 4 Jahre
Sehr geehrte Damen und Herren, am 26.08.2009 habe ich leider einen Mietvertrag über 4 Jahre abgeschlossen, Dauer des Mietvertrages: "Mietbeginn 01.11.2009 auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch bis zum 31.12.2013. (Modernisierung und Grundrißänderung)" Nun meine Frage: Ist diese Klausel rechtens? Oder habe ich das Recht der gesetzlichen Kündigung von 3 Monaten?