Endrenovierung Mietwohnung
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Frage zur Wohnungsrenovierung, da wir demnächst ausziehen und mir gerade nicht klar ist, ob die Formulierung für die Renovierung bei Auszug in unserem Mietvertrag Gültigkeit hat. Wir wohnen seit Juli 2008 in der Wohnung und werden im Dezember 2013 ausziehen Soweit ich recherchieren konnte, ist die Klausel über Schönheitsreparaturen in unserem Vertrag gültig, da diese als flexible Frist formuliert ist. ... Es gibt jedoch weiterhin eine Klausel die besagt: Beim Auszug aus der Wohnung besteht nur dann keine Verpflichtung des Mieters zur Durchführung der Arbeiten gem.