Inrechnungstellung von Schönheitsreparaturen bei Auszug
vom 10.1.2008
25 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Werden Schöhneitsreparaturen wegen des Zustandes der Wohnung bereits während der Mietdauer notwendig, um nachhaltige Schäden an der Substanz der Mieträume zu vermeiden oder zu beseitigen, so snd die erforderlichen Arbeiten unverzüglich auszuführen. ... Teppichböden zu schampunieren und soweit dies nicht ausreicht, zu erneuern, sowie die Ausbesserung von Schäden an Wänden und Decken vorzunehmen soweit diese vom Mieter verursacht wurden.