Im übrigen: er hat letztes jahr versucht mich umzubringen, aufgrund dessen kam es zur wohnungszuweisung bis okt. letzten jahres. des weiteren: wir haben vor 16 jahren gemeinsam ein haus gekauft, ich habe 75.000 euro aus meinem erbe u. bausparvertrag damals investiert, er nichts. die kredite habe ich seither alle allein bezahlt. er kommt aus dem ausland, seine eltern verstarben zwischenzeitlich. er hat währenddessen eine kleine summe von ca. 5000 euro dort gezahlt bekommen, dieses geld aber nie für unser haus oder sonstiges ausgegeben, sondern für seine schulden bei der familie genutzt. er gibt nun an, dass eine dortige immobilie einen anfänglich hohen wert hatte umgerechnet. wird eine solche summe denn auch in den zugewinn zugerechnet? anschaffungspreis haus: 260.000 dm, gutachten heute: 140.000,- euro das haus ist noch nicht abgezahlt, 40.000 euro müssen noch geleistet werden. 20.000 euro zahle ich seit letzten jahr für ihn noch an eigenen schulden bei der bank. des weiteren sind reparaturarbeiten , gutachterkosten von mir in höhe von ca. 10.000 euro seit der scheidung gezahlt worden. einkommensteuer, gemeinsam veranlagt, für 2005 bis 2007 stehen noch an in höhe von ca. mind. 20.000 euro. er weigert sich , sich an diesen kosten sich zu beteiligen, sein anwalt hat 110.000 euro von mir gefordert an zugewinn. mit in die berechnung ist auch angeblich mein praxiswert geflossen, seine bewertung seiner selbständigkeit mit dem firmenaufbau von 12 jahren an internationalen kontakten blieb außen vor(allerdings ist die gmbh nun in insolvenz gegangen-firmenkontakte bestehen aber weiter). aufgrund der immens hohen zugewinn-bewertung des gegnerischen anwaltes (prozesskostenbeihilfe) bin ich nicht mehr in der lage meinen rechtsanwalt in dieser höhe zu zahlen. welche möglichkeiten habe ich? ... bin ich wirklich verpflichtet, alle kosten allein zu zahlen?