Klärung Mietpreisbremse / Wirksamkeit der Rüge
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Wir sind MieterInnen einer Wohnung, in einem Haus mit 20 Parteien: - Baujahr 1960 / Energieausweis 09/2014 Stufe D (103 - 134 kWh/qm a) - Ort: Hamburg Altona PLZ: 22767 - Vermieter hat das Haus im Mai 2018 erworben - Mietvertrag ab 01.07.2018 - unterschrieben am 13.06.2018 - 64 qm 1024 € Nettomiete = 16 € / qm - keine umfassender Modernisierung / Sanierung vor dem Einzug - keine Information über die Vormiete (bis heute) - Modernisierungsmaßnahmen in den letzten drei Jahren vor Beginn des Mietverhältnisses sind nicht bekannt - Mietpreis laut Hamburger Mietspiegel: Mittelwert: 7,35 € Min: 6,33 € Max: 8,73 € Zum Thema Mietpreisbremse schrieb uns der Vermieter: "Ihre Mietlaufzeit begann am 1. ... Am 30.01.2019 faxten wir dem Vermieter den Screenshot vom Hamburger Mietspiegel sowie die Info zur Mietpreisbremse der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (https://www.hamburg.de/mietenspiegel/4606594/mietpreisbremse/) Am 04.02.2019 trafen wir uns beim Vermieter, um über die Mängel der Wohnung / des Hauses zu sprechen, eine Lösung zu finden oder den Mietvertrag zu beenden. ... Jetzt antwortete der Vermieter, das er die ausdrückliche „Rüge" in Bezug auf die Mietpreisbremse erhalten habe.