Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Erbe eines Mietshauses von 4 ungleichen Wohnungen und 3 Erben

29. Juli 2013 22:18 |
Preis: 58€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Meine Mutter ist vor 3 Jahren gestorben und hat ein Mietshaus mit 4 Parteien (2 kleine 55qm und 2 gößere Wohnungen 85qm) uns 3 Geschwistern hinterlassen. Das Haus ist 51 Jahre alt, und ist auf einen Wert von 55000-60000 € geschätzt, das Grundstück ist mehr wert. Mein Bruder und ich wollten es erhalten, meine Schwester wollte ausgezahlt werden, war aber mit dem Gutachten nicht einverstanden. Einen konkreten Gegenvorschlag machte sie nicht. Nun hat sie sich entschlossen, die untere größere Wohnung (ehemals meiner Mutter, die seit 3 Jahren leer steht) als Ferienwohnung zu nutzen und will nicht, dass diese vermietet wird.Die obere Wohnung soll neu vermietet werden und wir haben einen netten Interessenten. Sie verweigertdie Nutzung des Gartens von Mietern (ungef.400qm) obwohl die untere Wohnung eine Terasse hat Sie stellt sich auch bei der Renovierung der Wohnung in vielen Punkten quer.
Meine Frage: kann man von meiner Schwester eine Nutzungsentschädigung oder Miete verlangen, wenn wir versichern, diese Wohnung nicht zu nutzen und kann man einen Schadenersatz fordern, wenn sie die Regelung des Hauses weiter in die Länge zieht. Mit freundlichem Gruß
B C-F

29. Juli 2013 | 22:59

Antwort

von


(417)
Kurfürstendamm 167-168
10707 Berlin
Tel: 030 577 057 75
Web: https://www.kanzlei-grueneberg.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Alle Erben bilden zusammen eine Erbengemeinschaft. Dese kann auseinander gesetzt werden und zwar jederzeit. Wenn keine Einigung darüber besteht, dann muss das Haus versteigert werden, um den Erlös verteilen zu können.

Bis dahin sind manche Maßnahmen nur gemeinsam möglich (Verfügung über das Haus bsp.).

Dagegen können Maßnahmen, die der ordnungsgemäßen Verwaltung dienen, von der Stimmenmehrheit der Erben beschlossen werden. Als solche Maßnahmen kann man der Abschluss eines Mietvertrages bezeichnen. Dies wäre aber im Einzelfall zu prüfen.

Sie können daher Ihre Schwester überstimmen und die Wohnung vermieten.

Eine Nutzungsentschädigung könnte man auch bei Ausschluss in der Nutzung verlangen.

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid

Tauentzienstr. 7a
10789 Berlin

berlin@kanzlei-grueneberg.de
Tel.: 030 577 057 75
Fax.: 030 577 057 759


Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht

ANTWORT VON

(417)

Kurfürstendamm 167-168
10707 Berlin
Tel: 030 577 057 75
Web: https://www.kanzlei-grueneberg.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Fachanwalt Migrationsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER