Unverständlicher Satz in Mietvertrag - Hilfe!
Hallo, unser Sohn hatte im Januar 2005 einen Gewerbe-Pachtvertrag für ein kleines Restaurant unterschrieben (Mietbeginn 2.2.05), in dem u.a. folgender Passus steht: "Der Vermieter verpflichtet sich, den Mieter von sämtlichen eventuell entstandenen oder noch entstehenden Verpflichtungen des Mieters nach § 150 Abs.4 SGB VII in Bezug auf seinen Vormieter freizustellen. Im Gegenzug soll der Vermieter berechtigt sein, bei der Beendigung des Mietverhältnisses die zu seinen Gunsten hinterlegte Kaution auch dazu zu verwenden, eventuell entstehende Verpflichtingen des Vermieters aus einer gleichlautenden Regelung in einem Mietvertrag mit einem Nachmieter zu befriedigen." ????? Was hat da das Sozialgesetzbuch drin verloren?