Nachzahlung bei dynamischer Unterhaltregelung?
vom 15.2.2010
50 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Guten Tag. 2007 wurde von mir und dem Vater unserer zwei nicht ehelichen Kinder (jetzt 6 und 8 Jahre) mit anwaltlicher Hilfe eine Vereinbarung getroffen, die u.a. folgendes enthielt: "Der KV verpflichtet sich ...einen monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 200 % des Regelbetrages der jeweils gültigen Regelbetragsverordnung der Düsseldorfer Tabelle abzüglich des anteiligen staatlichen Kindergeldes....zu zahlen" Er verpflichtete sich, darüber einen vollstreckbaren Unterhaltstitel erstellen zu lassen (was bis heute auch auf Nachfrage nicht erfolgte). ... Stufe für das eine Kind und in Höhe der 9. Stufe für das andere Kind.