Kündigungsfrist - Jeweiligkeitsklausel in Fußnote?
vom 28.10.2004
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Hallo liebe Anwälte, in meinem Mietvertrag von 1998 ist für die Kündigung des unbefristeten Mietverhältnisses folgende Formulierung enthalten: "Das Mietverhältnis ist unbefristet und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen(1) gekündigt werden." ... Meiner Auffassung nach ist dies hier aber ein anderer Fall, da mit der Formulierung "z.Z." die Klausel auch gelesen werden kann, dass die Fristen zum Zeitpunkt zwar wie angegeben sind, für eine Kündigung aber die jeweils aktuelle gesetzliche Kündigungsfrist gilt. ... Spielt es eine Rolle, ob der Vermieter das bei den anderen Mietern akzeptiert hat, oder ist das für meinen Fall irrelevant?