Darf ich meinen 1 Jahresvertrag ordentlich kündigen?
vom 9.12.2020
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Ich möchte jetzt ordentlich Kündigen, im Internet steht man darf seinen befristeten Vertrag nur Fristlos Kündigen es sei den im Arbeitsvertrag steht man darf ordentlich Kündigen. ... Verlängerungen der Kündigungsfrist für eine der beiden Parteien aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften gelten für die andere Partei in gleicher Weise. 4.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. 4.3 Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung - gleich von welcher Seite - oder nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages unter Anrechnung etwaiger ihm noch zustehender Urlaubsansprüche und sonstiger Freistellungsansprüche bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung freizustellen.