Muss ich der Insolvenzverwalterin Einkommen von meiner Frau nach Heirat mitteilen?
vom 10.12.2008
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Sehr geehrte Rechsanwälte, 1) Ich hab am 31.10.08 geheiratet(in der schweiz, wo ich arbeite und lebe). jetzt bin ich meiner Frau Unterhaltspflichtig(sie ist studentin). die krankenkassenbeiträge muss ich jetzt, für uns, bezahlen. Jetzt Sagt meine Insolvenzverwalterin, dass ich meiner Frau erst ab Nov.08 Unterhalsplichtig bin und ausserdem Ihre Krankenversicherung in den Pfändungsfreigrenzen des § 850 c ZPO enthalten ist. (in der CH muss man die Krankenversicherung extra Zahlen). 2) Muss ich der Insolvenzverwalterin Einkommen von meiner Frau mitteilen ?