parkettschaden durch undichtes eckventil
hallo . habe einen wasserschaden in mietwohnung . betroffen ist der parkettboden in der küche . 3 qm müssen komplett ausgetauscht werden ( industrieparkett ) der rest ( 15 qm ) muss abgeschliffen werden . der schaden entstand durch ein tropfendes eckventil unter der spüle . der schaden wurde von den neuen mieter entdeckt . die alte mieterin bestreitet den schaden gesehen bzw. verursacht zu haben . zu der wohnung die wohnung war 1 jahr eine musterwohnung ohne küche . also zog die mieterin in eine wohnung ohne schäden ein . mieterin baute ihre küche selber ein , also auch die wasserleitungen ans eckventil . bei der wohnungsabnahme durch hausverwaltung wurde der schaden nicht entdeckt . der neue mieter beauftragte eine firma das eckventil zu reparieren , laut firma war das eckventil locker nicht defekt . der anwalt von mieterin schreibt nun das mieterin schaden nicht bezahlt da es sich anscheinend um pfusch der installation ( eckventil ) handelt . der anwalt fordert nun die herausgabe der mietkaution die einbehalten wurde . zudem schuldet die mieterin noch die nebenkosten nachzahlung von 08 und 09 . meiner meinung nach ist der wasserschaden durch die mieterin entstanden da sie ihre küche nicht fachgerecht einbauen lassen hat . zudem hat sie den wasserschaden nicht dem vermieter gemeldet . muss der vermieter nun die kosten des defekten parketts selber tragen oder die mieterin ?