Schäden durch Umzugsunternehmen
vom 25.3.2021
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Klein / Jülich
. --- Die Umzugsfirma lehnt den Schaden an den Zargen ab, da sich der Passus nur auf das Umzugsgut beziehen würde. ... Gemäss Versicherer der Umzugsfirma sind wir nun in der Beweispflicht was den Schaden an den Türen angeht, obwohl wir in ein neues Haus eingezogen sind und die Räume vorher leer waren.