Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund der mitgeteilten Tatsachen wiefolgt beantworten möchte:
1.Leider habe ich keine guten Nachrichten für Sie. Die Gebäudeversicherung haftet in der Regel nur für so genannte „Leitungswasserschäden“. Da es sich hier um Wasserschäden aufgrund des heftigen Regenfalls handelt, wird die Versicherung dafür nicht haften.
2.Auch die Hausratversicherung haftet normalerweise nur für Schäden durch Leitungswasser, ich bitte aber nochmals in die Unterlagen zu schauen, falls Sie eine solche Versicherung haben.
3.Sonst haftet für solche „Naturgewaltschäden“ nur die „Elementarschaden-Versicherung“. Wenn Sie eine solche Versicherung abgeschlossen haben, haftet sie auch für solche Schäden.
4.Zu denken ist auch an ein defektes oder gar fehlendes Rückstauventil. Dann käme eine Haftung des Bauunternehmers in Betracht.
5.Wenn die Überschwemmung aufgrund einer Verstopfung der Abwasserkanalisation entstanden ist, kommt eine Haftung wegen Amtshaftung des zuständigen Amtes bzw. Dessen Träger in betracht (hierzu : OLG Celle, Urteil vom 8. 7. 2004 - 14 U 3/04
, NJOZ 2004 Heft 41 3613) .
Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
www.anwaeltin-heussen.de
Diese Antwort ist vom 01.08.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Nina Marx
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