Renovierung Sanierung Handwerker Schadenersatz Mängel Pfusch
vom 7.5.2014
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Ich habe im Dez. einen mir aus einem zuvor erteilten Auftrag bekannten Handwerker beauftragt eine von mir gekaufte Wohnung nach meinen Vorgaben zu renovieren. ... Teil mit Bez. für unten, ist oben angebracht, Türen schließen nicht korrekt - Flexrohr/Duschsifon unsachgemäß angebracht - trotz Auftrag zu fliesen ist hinter der Heizung nicht gefliest - Verfugung Bodenfliesen ist fehlerhaft, da brökelig - Silikonarbeiten, z.B. am Waschbecken nur vordergründig erbracht - Türdichtung passt gar nicht und ist falsch angebracht - Schranktüren mit falschen Schrauben angebracht - Wand hinter Heizung nicht gestrichen - Löcher einfach mit braunem Silikon zugestopft - Malerarbeiten entpuppen sich z.t. als Fake, nach kurzer Zeit kam gelblicher Stich hinter der weißen Farbe hervor - Lochborhung in Regal schlampig, ausgefranst, aber nur von unten zu sehen u.a. ... Nun möchte ich einen Teil des Geldes zurück um damit meine Ausgaben für Fremd- und Eigenleistungen zur Beseitigung der zahlreichen Mängel zu bedienen.