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Firma Franz Dorschner Alpha Pressevertrieb 'Paparazzi-Alarm'

| 10. November 2011 20:22 |
Preis: 35€ Historischer Preis
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Vertragsrecht


Beantwortet von


16:48

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

ich möchte Sie hier vorab bitten, diese Anfrage nur zu beantworten, wenn hier eine Fachliche- und Eindeutige Antwort gegeben wird.

Ich habe in der Zeitung gelesen, das ein Nebenjob für monatliche 150,00€ Verdienst zu vergeben ist.

Dort habe ich angerufen, und einen Termin vereinbart. (Wenn ich dort jetzt anrufe, ist diese Nummer nicht mehr zu erreichen).
Als ich dann zu diesem Termin (05/2011) erschienen bin wurde mir mitgeteilt, das

- dort monatlich 150,00 € Nettoverdienst heraus kommt als "Gesichter des Alltags" für Apollo / Fiellmann, etc.

- keine Kosten für mich anfallen

Es wurden von mir 3 Fotos gemacht.

Zum Ende sollte ich als "Verknüpfung" einen Zeitungsvertrag abschließen wobei mir 1/4 jährlich 20Euro verrechnet werden.

Ich habe mir gedacht, OK, 150,00€ monatlich - 22,00 € 1/4 jährlich wäre OK.

Nun ist es 11/2011 und ich zahle bisher "unter Vorbahlt" aber habe bisher keinen Nebenjob-Gelder-, Aufträge erhalten.

Nun habe ich wegen "Arglistiger Täuschung" den Vertrag (Hörzu - Zeitungsabo für 24 Monate beim Pressevertriebsverlag Stockelsdorf) angefochten.

Mitlerweile habe ich Post wegen Nichtzahlung (da ich erst jetzt gezahlt habe) vom RA der PVZ erhalten.

Ich habe bereits bei der Hamburger Verbraucherzentrale gegooglelt, wo ich feststellen musste, das die

- Firma Franz Dorschner Alpha Pressevertrieb-

dort bekannt ist.

Was kann ich nun tun?

Für weitere Schritte habe ich eine DEVK Rechtsschutz-Versicherung mit 150,00€ SB.

Mit freundlichen Grüßen

10. November 2011 | 21:20

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail:
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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Fälle wie dieser sind leider keine Seltenheit. Einmal wird dem Interessenten versprochen, er habe etwas gewonnen und in den Genuß des Gewinns käme er, wenn er ein Zeitschriftenabonnement abschließe oder es werden Verdienstmöglichkeiten zugesagt, die es definitiv nicht gibt.

Der Phantasie dieser fadenscheinigen "Firmen" sind wohl keine Grenzen gesetzt.


2.

Da hier ein Betrug vorliegt, haben Sie bereits das Richtige getan, indem Sie den Vertrag wegen arlistiger Täuschung angefochten haben. Damit ist der Vertrag von Anfang an nichtig.

Nun beginnt meist ein "Automatismus" dergestalt, daß man Ihre Anfechtungserklärung ignoriert und Sie wieder und wieder mahnen wird.

In vergleichbar gelagerten Mandaten habe ich der Gegenseite mitgeteilt, daß keine Zahlung des Abonnements erfolgen werde und daß man die Zeitschriftenlieferungen einzustellen habe. Meist sind die Mandanten dennoch erneut direkt angemahnt worden, obwohl ich bereits als Anwalt eingeschaltet worden bin.

Ich habe dann noch einmal geschrieben, daß man einfach zur Kenntnis nehmen möge, daß keine Zahlung erfolge. Gleichzeitig habe ich der Gegenseite mein Honorar aus dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung in Rechnung gestellt, das in einzelnen Fällen sogar gezahlt worden ist. Ferner habe ich darauf hingewiesen, daß man sich vorbehalte, Strafanzeige zu erstatten.

Die Sache wird dann seitens dieser "seriösen" Geschäftsleute nicht weiter betrieben.


3.

Daß Sie gezahlt haben, war also voreilig und unnötig. Verlangen Sie Rückzahlung unter Fristsetzung und weisen Sie darauf hin, daß der Vertrag wegen arglistiger Täuschung bereits angefochten worden sei. Sagen Sie, daß Sie sich strafrechtliche Schritte vorbehalten.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 11. November 2011 | 16:41

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Raab,


würden Sie mit dieser Angelegenheit weiterverfahren falls mein Schreiben nicht anerkannt wird ?

Wenn ja, werde ich Deckungszusage bei meiner Rechtsschutz anfragen und Ihnen dann die Unterlagen zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Enrico Kaminski

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. November 2011 | 16:48

Sehr geehrter Fragesteller,

selbstverständlich bin ich gern bereit, Sie in dieser Sache weiterhin zu vertreten.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 11. November 2011 | 16:43

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