Familien-oder Mietrecht, Mietzahlung unter Eheleuten im eigenen Haus
vom 10.9.2010
80 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Das Haus steht im gemeinsamen Eigentum der Ehegatten, je ½. ... Obwohl sie gut verdient, zahlt sie für das Yogastudio weder Miete noch Nebenkosten und weigert sich einen Mietvertrag zu unterschreiben. ... Durch seine Erkrankung ist der Ehemann auf die Miete angewiesen, da er zurzeit nicht mehr arbeiten kann und so nicht mehr über die notwendigen Mittel verfügt die Darlehen zu bedienen. 1.Kann der Ehemann von ihr die ortsübliche Miete für vergleichbare Objekte, zumindest zur Hälfte ( da ½ Eigentum), und die vollen Betriebskosten (Strom, Wasser, Gas, Müll, Grundsteuer, Gebäudeversicherung) einfordern, auch rückwirkend seid Nutzungsbeginn (1,5 Jahre)?