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Hauskauf - Kautionsübergabe

5. November 2018 09:18 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben eine Haus gekauft was aktuell noch Vermietet ist, bis auf die Kaution vom Mieter, sind wir durch.

Der alte Eigentümer hat mir am Telefon mitgeteilt, das zu dieser Immobilie damals bei deren Erwerb auch keine Kaution übergeben wurde. Er sagte mir das wir den Mieter doch fragen sollten wie er beweisen kann das er eine Kaution damals hintzerlegt hat. Im Mietvertrag steht nur das eine Kaution zu zahlen ist, aber Belege dazu haben wir nicht.

Auch ist die Kautionszahlung im Mietvertrag nicht an eine Schlüsselübergabe gekoppelt ist.
Der Mieter zieht ende März 2019 aus, wir haben einen Aufhebungsvertrag geschlossen.

Der Veräußerer hat angeblich keine Kaution die er uns Übergeben kann.

Können wir somit dem Mieter bei Auszug auch keine Kaution auszahlen ?
Haben wir dennoch Anspruch auf die Kaution vom Veräußerer, obwohl er keine bekommen hat wo er die Immobilie gekauft hat ?
Muss uns der Mieter beweisen das er eine Kaution hinterlegt hat ? Was wenn er das nicht mehr kann ? Beleg verschwunden etc.

Viele Grüße

5. November 2018 | 09:39

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
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Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

der Mieter ist in der vollen Beweislast, dass er eine Kaution gezahlt hat. Kann er dies nicht, brauchen Sie auch keine Kaution zu zahlen.
Kann er dies, könnten Sie diese vom Vermieter im Nachgang ebenfalls fordern, sodass Ihnen in keinem Fall ein Schaden entsteht.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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