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429 Ergebnisse für küche tapete

Kann es sein, dass sich beide Klauseln gegenseitig aufheben (-> Summierungseffekt) und ich nicht ren
vom 11.10.2007 25 € Historischer Preis
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Die Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren (gegebenenfalls auch Entfernen der alten Tapeten), Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden einschließlich Leisten, der Heizkörper und Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. ... Wände und Decken in Küchen, Baderäumen und Duschen alle 3 Jahre, Wohn-und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, in sonstigen Nebenräumen innerhalb der Wohnung alle 7 Jahre, Fußböden einschließlich Leisten, Heizkörper und Heizrohre, Innentüren, Fenster, Außentüren von innen alle 7 Jahre. 4. Bei Beendigung des Mietverhältnisses gilt für die Schönheitsreparaturen, die aufgrund des Fristenplans noch nicht (wieder) fällig sind, folgende Kostenregelung: Küchen, Bäder und Duschen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter 33 % der erforderlichen Kosten gemäß eines vom Vermieter vorgelegten Kostenvoranschlags einer Fachfirma; liegen sie länger als zwei Jahre zurück, 66 % der Kosten.
Doppelt unwirksame Schönheitsreparaturklausel
vom 27.6.2010 40 € Historischer Preis
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Grundsätzlich werden Schönheitsreperaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen fällig: in Küchen, Bädern und Duschen alle ____ Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle ____ Jahre, in anderen Nebenräumen alle ____ Jahre. ... Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreperaturen (das Tapezieren, Anstreichen von Wänden und Decken, Holzwerk, das Streichen der Fußböden und Treppenstufen, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen, der Innenseiten der Balkone/Loggien) in den Mieträumen, wenn erforderlich, MINDESTENS ABER in nachstehender Zeitfolge fachgerecht auszuführen: Die Zeitfolge beträgt: bei Küchen, Baderäumen und Duschen = drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten = alle fünf Jahre; in anderen Nebenräumen (z. ... Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung kann der Vermieter verlanden, dass die alten Tapeten entfernt werden. 4.
Schönheitsreparaturen bei Auszug ja oder nein?
vom 24.8.2006 30 € Historischer Preis
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Der Mieter ist verpflichtet, die Wände und Decken in Küchen, Baderäumen und Duschen alles drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre und in anderen Räumen alle sieben Jahre zu striechen oder zu tapezieren. ... Endet das Mietverhältnis vor Ablauf des Fristenplans, beiteiligt sich der Meiter bei seinem Auszug zeitanteilig wie folgt an den erforderlichen Renovierungskosten: Küchen, Badräume und Duschen: Liegendie Schönheitsreparaturen währende der Meitzeit länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 33 %, liegen sie länger als zwei Jahre zurück, 66 % der erfoderlichen Renovierungskosten. ... Im Falle einer erfprderlcihen Neutapezierung kann der Vermieter verlangen, dasß die alten Tapeten entfernet werden.
Auszug: Muss ich Schönheitsreparaturen bezahlen?
vom 6.8.2009 30 € Historischer Preis
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Es gab also "hellweiße" Flecken auf "dunkelweißer" Wand in zwei Schlafräumen, Flur und Küche. ... Tapeten, Rauhfaser und ähnliche Belege dürfen nicht überklebt werden. ... Die Schönheitsreparaturen sind während der Mietzeit regelmäßig nach Ablauf folgender Zeiträume seit Mietbeginn oder nach Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen durchzuführen: - in Küchen, Bädern, Duschen, alle 3 Jahre - in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen, Toiletten, offenen Balkonen und Loggien, alle 5 Jahre - in anderen Räumen (wie z.B.
Schönheitsreparaturen: Starre Fristenregelung & Abgeltungsklausel
vom 7.8.2006 20 € Historischer Preis
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Nun verlangt der Vermieter, dass wir die komplette Wohnung renovieren inklusive alte Tapete abreissen, neu tapezieren sowie streichen. ... Mit freundlichen Grüßen Auszug aus dem Mietvertrag §9 Erhaltung der Mietsache 2.a Der Mieter ist verpflichtet, die während der Dauer des Mietverhältsses entsprechend nachstehendenen Fristen fällig werdenden Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen (Küchen/Bäder/Duschen: alle 3 Jahre; Wohn- und Schlafräume/Flure/Dielen/Toiletten: alle 5 Jahre; übrige Räume/Fenster/Türen/Heizkörper: alle 6 Jahre). ... Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen gemäß §9,2. , so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines unverbindlichen Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Maler-Fachbetriebs an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu zahlen: a) Liegen die Schönheitsreparaturen der Wände und Decken für die Nassräume (Küchen, Bäder, Duschen) während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 33%, .... b) Liegen die letzten...
Schönheitsreparaturen - starre Fristen
vom 21.7.2016 40 € Historischer Preis
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Die Fristen betragen in der Regel: -bei Küchen, Bad und Toilette - 3 Jahre -alle anderen Räume - 5 Jahre Diese Fristen werden berechnet vom Zeitpunkt des Beginns des Mietverhältnisses, bzw. soweit Schönheitsreparaturen nach diesem Zeitpunkt von dem Mieter fachgerecht durchgeführt worden sind, von diesem Zeitpunkt an. b) Der Mieter ist auch bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen, wenn die Fristen nach § 8 Ziffer a) seit der Übergabe der Mietsache bzw. seit den letzten durchgeführten Schönheitsreparaturen verstrichen sind. c) Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Wohnung in fachgerecht renoviertem Zustand zu übergeben. ... Jedoch führt das Abtragen des Teppichbodens in sämtlichen Räumen (abgesehen Bad und Küche) und das Abtragen der Randleisten des Teppichbodens wahrscheinlich zur Beschädigung der umliegenden Tapete.
Schönheitsreparatur Mietvertrag
vom 2.1.2008 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, entspricht nachfolgender Brieftext an unseren Mieter den gesetzlichen Bestimmungen, bzw. ist die Vertragsänderung so gültig? "Änderung des Mietvertrages vom 1. Februar 1999 Sehr geehrter Herr XX, durch die geänderte Gesetzeslage im Mietrecht möchten wir mit sofortiger Wirkung den § 16, Abs. 4. des o.g.
Renovierungsklauseln - Mieter Schönheitsreparaturen Grad der Abnutzung
vom 21.12.2010 20 € Historischer Preis
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Mit freundlichen Grüßen Manuel Beginn des Mietverhältnisses : 12.06.2006 Ende des Mietverhältnisses : 31.08.2010 $13 Schönheitsreparaturen 1.Der Mieter Übernimmt auf seine Kosten die laufenden – turnusmäßig wiederkehrenden – Schönheitsreparaturen 2.Die Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren (gegebenenfalls auch das Entfernen der alten Tapeten), Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden einschließlich Leisten, der Heizkörper und Heizrohre, der Innentüren sowie Fenster und Außentüren innen. ... Küchen, Bäder und Duschen Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter 33% der erforderlichen Kosten gemäß eines vom Vermieter vorgelegten Kostenvoranschlags einer Fachfirma; liegen sie länger als zwei Jahre zurück, 66% der Kosten. ... -Euro, verteilt auf die Wohnfläche, davon zeitlicher Renovierungsanteil, auf 4 Jahre 3 Monate: Bad+Küche:305€ = 285€, 3 Jahre, ergeben 285.--€ Wohnen+Schlafen:55% = 522,50€, 5 Jahre, ergeben 444,12€ Nebenräume: 15% = 142,50€, 7 Jahre, ergeben 86,52€)
Wohnungskündigung, Schönheitsreparaturen
vom 24.11.2004 40 € Historischer Preis
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In der Küche sollen Einbauschränke die bis zur Decke gehen aus 1956 sowie ein Waschbecken aus der gleichen Zeit entfernt werden. ... In dem Report der Wohnungsgesellschaft bezüglich der vor der Rückgabe vorzunehmenden Schönheitsreparaturen sollen : die Deckenbeläge entfernt, die Decken neu gestrichen, die Teppiche entfernt die Türen und Rollokästen aus Holz geschliffen und neu aufgebaut werden die Tapeten aus Wohn- Schlaf- und Kinderzimmer entfernt Küche und Bad neu gestrichen werden. Ich möchte mich absichern, dass Schönheitsreparaturen nicht unnötig gemacht werden, siehe Küche.
Renovierungsvereinbarung in Mietvertrag
vom 10.7.2013 30 € Historischer Preis
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Der Mieter ist nicht dazu berechtigt, das Mietobjekt hinsichtlich der Ausstattung mit Böden, Fließen und Tapeten sowie Wandanstrichen (farbliche Gestaltung) gegenüber dem Zustand bei der Übernahme zu verändern. ... Fensterrahmen. 3.Die Abschlagszahlung berechnet sich wie folgt: a.Im allgemeinen werden Schönheitsrenovierungen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein: -Küchen, Duschen, Bädern und Toiletten inkl. ... Material je 36,00 Euro -Fenster komplett 30,00 Euro c.Die Abschlagszahlung berechnet sich auf Basis der oben angegebenen Zeiträume anteilsmäßig je nach Nutzungsdauer des Zimmers. d.Die anzusetzenden Quadratmeter berechnen sich wie folgt aus: -WG Zimmer gesamt -Küche, Bäder, Toiletten, Fluren, Dielen und andere Nebenräume anteilsmäßig 4.Das WG Zimmer, Balkon, Bad, Küche, Fluren, Dielen, Toiletten inkl.
Schönheitsreparaturen und Wohnungsübergabe
vom 31.1.2006 20 € Historischer Preis
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In der Zwischenzeit hatte sie Ende 2003 das Wohnzimmer, Frühjahr 2004 die Küche und den Korridor, Sommer 2004 das Schlafzimmer und im Januar 2005 das Kinderzimmer gestrichen. Allerdings haben sie es sich farblich gestaltet, und zwar im Wohnzimmer mit der Farbe Salbei, in der Küche mit Mango, im Korridor mit Mandarine und im Schlafzimmer mit Fresh (frisches grün). ... Im Kinderzimmer hatte unser Enkelkind mal ein Stück Tapete abgerissen.
Schimmelbefall in Mietwohnung EG
vom 16.12.2006 50 € Historischer Preis
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Frühjahr 2006 haben wir aufgrund desen und weil sich Nachwuchs angekündigt hat dieses Zimmer renoviert (befallene Tapete abgemacht, neue Rauhfaser und neu gestrichen, Dispersionsfarbe). ... Bsp. wenn im Wohnzimmer (da und in der Küche ist der Kachelofen) 25°C in einer Höhe von ca. 1m sind, Schlafzimmer gleiche Höhe ca. 20°C und im Kinderzimmer höchstens 17°C.
Auszug bei Renovierung?
vom 6.8.2009 30 € Historischer Preis
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Das Haus war neu gebaut und bezugsfertig mit weisser Raufaser-Tapete ausgestattet. ... Der Mietvertrag zeigt folgende Klausel zu Schönheitsreparaturen: Wand- und Deckenanstriche, Tapezierarbeiten in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre In Wohn- und Schlafräumen sowie den Dielen/Fluren udn Toiletten alle 5 Jahre Lackarbeiten an den HOlzteilen der innen liegenden Türen, Fenstern, Fussleisten und Heizkörpern soweit vorhanden alle 7 Jahre.
Enorme Geruchsbelästigung in Mietwohnung
vom 24.8.2005 40 € Historischer Preis
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Renoviert wurden: •neue Türen •Tapeten wurden entfernt, Rauputz aufgetragen und gestrichen •Holzdecke abgeschliffen und gekalkt •Linoleum und Teppichboden entfernt, original Holzboden abgeschliffen und neu versiegelt. ... Jetzt nach meinem Einzug stelle ich fest, dass aus den Wänden in der Küche, im Wohnzimmer, Hausflur und im Bad der Nikotingeruch in starken Schwaden dringt.
Nachforderungen des ehemaligen Vermieters
vom 22.12.2012 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
An 4 Stellen war von unseren Kindern mit farbigem Filzstift auf die Tapete gemalt (auf jeweils ca. 40x30cm Fläche). ... In der mitvermieteten Küche, die übrigens schon alt war, haben die Kinder an 3 Türen auch Malspuren hinterlassen, dort habe ich die Malereien entfernt, jedoch war der Lack dann an diesen Stellen weg und daher farblich heller. 3.)
Schönheitsreparaturen / Salvatorische Klausel
vom 4.4.2005 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hierzu im Folgenden die relevanten Teile des Mietvertrages von Haus und Grund, Mannheim, 3.2002: §10 Schönheitsreparaturen, Ansprüche bei Vertragsende (3) Der Mieter verpflichtet sich, die Schönheitsreparaturen im Allgemeinen innerhalb folgender Fristen auszuführen: (a) Küchen, Bäder, Duschen alle 3 Jahre (b) Wohnräume, Schlafräume, Flure, Dielen, Toiletten alle 5 Jahre (c) Sonstige Nebenräume und Lackarbeiten alle 7 Jahre (6) Zieht der Mieter vor Ablauf der für Schönheitsreparaturen vorgesehenen Fristen aus, so muss er seiner Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen durch Zahlung des unten ausgewiesenen Prozentsatzes der Kosten der Schönheitsreparaturennachkommen. ... (Wohnung weiß streichen, beschädigte Tapeten sind neu zu tapezieren, Fenster innen streichen).
Muss ich bei Auszug renovieren? - Schönheitsreparaturen Durchführung durch Mieter
vom 8.11.2010 40 € Historischer Preis
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Der übliche Turnus für die Durchführung der Schönheitsreparaturen beträgt in der Regel bei Küchen, Duschen, Bädern und WC`S 3 Jahre bei Wohn- und Schlafräumen 5 Jahre bei Nebenräumen 7 Jahre. ... Auf verlangen des Vermieters sind vom Mieter angebrachte Tapeten zu entfernen.