Privatinsolvenz sowie zahlungsunfähige UG
vom 1.1.2024
für 63 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Guten Tag, ich werde zum März 2024 mit Hilfe eines Anwaltes für Insolvenzrecht ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnen, da ich zahlungsunfähig bin. Nun bin ich durch eine gescheiterte Selbstständigkeit noch Geschäftsführer einer UG, die leider nicht zahlungsfähig ist. Das notwendige Geld für die Erstellung der notwendigen Jahresabschlüsse/Bilanzen/Buchführung zur Liquidation der UG habe weder ich privat, noch die UG als Kapital.