Sehr geehrter Fragesteller,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten möchte:
Aufgrund der Einfuhr des Bargelds nach Deutschland müssen Sie keine Steuern oder Zölle zahlen. Grundsätzlich unterliegt Bargeld keiner Kapitalverkehrseinschränkung.
Allerdings müssen Sie den Betrag bei der Einfuhr in die EU (hier Frankfurt) beim Zoll anmelden. Dies dient der Bekämpfung der Geldwäsche. Dazu benutzen Sie bitte den roten Ausgang und füllen dort das Formular 0400 aus. Sie finden den Vordruck auch unter folgendem Link, so dass Sie das Formular bereits vorausgefüllt mitnehmen können:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=0400
Achten Sie bitte darauf, die Herkunft und Verwendung sowie das Eigentum an dem Geld schlüssig zu erklären. Sofern sich für die Zollbeamten kein Verdacht auf eine unzulässige Herkunft oder Verwendung oder eine mögliche Steuerhinterziehung ergibt, werden Sie keine Probleme haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen,