Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Strafschärfend wird sich auswirken, dass Sie bereits zwei Verurteilungen wegen Diebstahls kassiert haben. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass erneut eine Geldstrafe ausgeurteilt wird. Diese wird sich im Bereich zwischen 60 - 90 Tagessätzen bewegen. Die Tagessatzhöhe ist abhängig von Ihrem Einkommen. Sollte der Termin vor dem 01.10.2020 sein und Sie zu der Zeit Leistungen vom JobCenter erhalten, dürfte die Tagessatzhöhe 10 € nicht übersteigen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Allendorf
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Mit welcher Höchststrafe ist im schlimmsten Fall zu rechnen ?
Die Antwort gibt das Gesetz. Die Höchststrafe für einen Diebstahl beträgt 5 Jahre Freiheitsstrafe. Aufgrund des geschilderten Sachverhalt ist aber eine Geldstrafe zwischen 60 und 90 Tagessätzen wahrscheinlich.