Seit 1998 habe ich jeweils auf ein Jahr befristete Verträge bekommen immer ohne sachlichen Grund, d. h. ich habe 6 Änderungsverträge bekommen. ... Auf das Arbeitsverhältnis finden die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) vom 23.02.1961^und der diesen ergänzenden oder ändernden Tarifverträge sowie der Sonderregelung für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2 I BAT) und der Sonderregelung für Zeitangestellte, Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer und für Aushilfsangestellte (SR 2 y BAT), wobei die Geltung der Protokollnotiz Nr. 1 zu Nr. 1 dieser Sonderregelung ausgeschlossen wird, mit den in diesem Arbeitsvertrag vereinbarten Abweichungen sinngemäß Anwendung." ... Meine Frage: Ist dieser Vertrag rechtmäßig oder hätte er aufgrund der 6jährigen immer wieder befristeten Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber nun als Neueinstellung nicht von vornherein unbefristet sein müssen?