Freizeitausgleich - Überstunden + Sonn-/Feiertagsarbeit
vom 30.1.2010
35 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Im Arbeitsvertrag ist wie folgt geregelt: 3) "Der AN erhält mtl. einen Bruttolohn von Euro XXX pauschal. ... Gehalt enthalten und werden nicht gesondert vergütet. 4.2 Witterungsbedingt kann die tägliche Arbeitszeit - ausschließlich der Ruhepausen- bis zu 11 Stunden werktagsbetragen. ... März genommen werden. 4.4 Die notwendige Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen wird nicht gesondert vergütet.