Untermieter vermietet ohne Erlaubnis weiter
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, der Vermieter (VM) eines Mehrfamilienhauses hat dem Hauptmieter (M) die Überlassung von dessen Mieträumen (1-Zimmer-Wohnung) an einen Untermieter (UM) gestattet. Eine Abschrift des Untermietvertrages sowie die Personalien des UM wurden dem VM im Vorfeld ausgehändigt. Das Untermietverhältnis begann am 01.05.2016 und ist auf ein Jahr befristet.