Grundstückskauf aus Erbengemeinschaft mit Testamentsvollstrecker
beantwortet von
Rechtsanwalt Jörg Klepsch / Wiesbaden
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erwäge ein Grundstückskauf und aufgrund der nun bekannten Verkäufersitutation stellt sich die Frage, ob ein Notar für die Abwicklung aureichend ist oder ich einen Fachanwalt hinzuziehen muss. Folgende Situation mit den Informationen der Verkäuferseite liegt vor: Die Eigentümerin des Grundstückes ist 1998 verstorben. Es liegt ein gemeinschaftlicher Erbschein mit 4 Erben zu je einem Viertel aus dem Jahr 1999 vor.