Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Auswirkungen der Eheschließung ohne Ehevertrag auf Ihr Immobilienvermögen in Deutschland: Wenn Sie ohne Ehevertrag heiraten, leben Sie nach deutschem Recht im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass Ihr Vermögen, das Sie vor der Ehe besessen haben, weiterhin Ihr persönliches Eigentum bleibt. Im Falle einer Scheidung wird jedoch der während der Ehe erzielte Zugewinn ausgeglichen. Das bedeutet, dass der Wertzuwachs Ihres Vermögens während der Ehe geteilt wird.
2. Schutz des Vermögens in Deutschland ohne Ehevertrag: Um Ihr Vermögen zu schützen, können Sie bestimmte Vorkehrungen treffen, wie z.B. die Dokumentation Ihres Anfangsvermögens, um im Falle einer Scheidung nachweisen zu können, was Ihnen vor der Ehe gehörte. Eine andere Möglichkeit wäre, Schenkungen oder Erbschaften klar zu dokumentieren, da diese nicht in den Zugewinnausgleich einfließen.
3. Vermögensaufteilung im Falle einer Trennung oder Scheidung: Ohne Ehevertrag unterliegen Sie in Deutschland dem Zugewinnausgleich. Das bedeutet, dass der während der Ehe erzielte Zugewinn geteilt wird. Da Sie in Dänemark heiraten, könnte auch dänisches Recht zur Anwendung kommen, insbesondere wenn Sie dort Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wovon ich aber nicht ausgehe. Es wäre dennoch ratsam, sich über das dänische Familienrecht zu informieren, um zu verstehen, wie es sich auf Ihre Ehe auswirken könnte.
4. Spezifische gesetzliche Bestimmungen in Dänemark: Da Sie in Dänemark heiraten, sollten Sie sich also über die dortigen Eheschließungs- und Scheidungsregelungen informieren. Dänemark hat möglicherweise eigene Bestimmungen, die für internationale Ehen gelten. Es wäre sinnvoll, sich bei den dänischen Behörden oder einem Anwalt in Dänemark über die spezifischen Anforderungen und Auswirkungen zu informieren.
5. Dokumentation und rechtliche Schritte zur Sicherstellung des persönlichen Vermögens: Um sicherzustellen, dass Ihr Eigentum auch nach der Heirat als Ihr persönliches Vermögen angesehen wird, sollten Sie alle relevanten Dokumente, die Ihr Eigentum belegen, sorgfältig aufbewahren. Dazu gehören Kaufverträge, Grundbuchauszüge und Nachweise über Schenkungen oder Erbschaften. Es könnte auch hilfreich sein, eine notarielle Bestätigung Ihres Anfangsvermögens zu haben.
Es ist wichtig, sich sowohl über deutsches als auch über dänisches Recht zu informieren, um die bestmöglichen Entscheidungen für den Schutz Ihres Vermögens zu treffen.
Das ist über diese Erstberatung hinaus enorm wichtig.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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