PKW Haftpflichtschaden / Rechte des VN
beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte mit meinem PKW einen Unfall beim Ausparken. Da der Unfallgegner anschließend unzählige Beschädigungen geltend machen wollte, habe ich meiner Haftpflichtversicherung nach telefonischer Rücksprache (nachdem die Versicherung sagte, ich soll den Schaden einfach mal melden und kann dann ja immernoch entscheiden, was gemacht werden soll) gemeldet obwohl ich den Schaden ohne Versicherungsinanspuchnahme bezahlen wollte. In der Unfallmeldung gab ich an, daß keine Auszahlung ohne Rücksprache und Freigabe von mir aus obigen Gründen erfolgen soll.