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Kauf einer Kaffemaschine Rückwirkend machen

28. Februar 2024 12:26 |
Preis: 50,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind ein Einzelhandel für E-Zigaretten. Vor einem Monat kauften wir uns eine Kaffeemaschine in Höhe von 6.611,64€ und leisten monatliche einen zusätzlichen Beitrag in höhe von 59,50€ für die Servicevereinabrung. In der Servicevereinbarung wurde schriftlich Festgesezt das der Verkäufer für das Kaffeespezialsystem welches wir kauften die fachgerechte Beseitigung von Störungen und schäden, die durch natürliche Abnutzungen enstanden sind, übernimmt. Vor einer Woche zeigt die Maschine einen Mängel auf und wir konntaktierten sofort den Verkäufer. Am telefon wurde uns gesagt da wir den extra Service gebucht hatten würden Sie und das fehlerhafte Stück austauschen und schickten am nächsten Tag sofort ein Ersatzt. Einpaar Tage später erhilten wir eine Rechnung in Höhe von 493,42€ für den Ausstausch der ersatztteile. Wir konnten jedoch nicht nachvollziehen warum wir für eine schon gebuchte Serviceleistung und einem mängel der nicht unserer Seits enstanden ist noch mal bezahlen sollten. Nach etlichen Telefonaten werden wir nur noch hingehalten und möchten diesen Kauf rückgängig machen. Könnten Sie und weiterhelfen und uns zeigen welche Rechte uns in diesem Fall zustehen und wir wir am besten gegen den Verkäufer vorgehen können?

Mit Freundlichen Grüßen
Ayhan Ayer

28. Februar 2024 | 12:53

Antwort

von


(369)
Am Karlsplatz 3
80335 München
Tel: 08954194866
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Katharina-Larverseder-__l108623.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zunächst einmal ist es wichtig zu klären, ob die Störung oder der Schaden, der an der Kaffeemaschine aufgetreten ist, tatsächlich durch natürliche Abnutzung entstanden ist. Wenn dies der Fall ist, sollte die Servicevereinbarung, die Sie abgeschlossen haben, die Kosten für die Reparatur abdecken.

Wenn der Verkäufer jedoch behauptet, dass der Schaden nicht durch natürliche Abnutzung, sondern durch unsachgemäße Handhabung oder ähnliches entstanden ist, könnte dies der Grund sein, warum er Ihnen eine Rechnung für die Reparatur geschickt hat. In diesem Fall wäre es wichtig, Beweise dafür zu sammeln, dass Sie die Maschine sachgemäß behandelt haben.
Sollte der Verkäufer weiterhin darauf bestehen, dass Sie für die Reparatur bezahlen, obwohl die Servicevereinbarung dies abdecken sollte, könnten Sie in Erwägung ziehen, rechtliche Schritte einzuleiten. Sie könnten einen Anwalt beauftragen, um Ihre Rechte geltend zu machen und gegebenenfalls eine Klage gegen den Verkäufer einzureichen.

Grundsätzlich haben Sie als Käufer das Recht auf Nacherfüllung gemäß § 439 BGB, wenn ein gekaufter Gegenstand einen Sachmangel aufweist. Dies bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern. In Ihrem Fall haben Sie eine Servicevereinbarung abgeschlossen, in der festgelegt wurde, dass der Verkäufer für die Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch natürliche Abnutzung entstanden sind, aufkommt. Daher sollte der Verkäufer die Kosten für den Austausch der Ersatzteile tragen.

Wenn der Verkäufer sich weigert, seinen Pflichten aus der Servicevereinbarung nachzukommen, haben Sie gemäß § 437 BGB weitere Rechte. Sie können vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatz verlangen oder den Kaufpreis mindern.

Ein Rücktritt vom Vertrag ist gemäß § 437 Nr. 2, § 440, § 323 und § 326 Abs. 5 BGB möglich, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert oder wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. In Ihrem Fall scheint der Verkäufer die Nacherfüllung nicht ordnungsgemäß durchzuführen, da er Ihnen die Kosten für den Austausch der Ersatzteile in Rechnung stellt. Daher könnten Sie grundsätzlich vom Vertrag zurücktreten.

Bevor Sie jedoch vom Vertrag zurücktreten, sollten Sie dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Dies ist eine Voraussetzung für den Rücktritt vom Vertrag. Sollte der Verkäufer auch innerhalb dieser Frist die Nacherfüllung nicht ordnungsgemäß durchführen, können Sie vom Vertrag zurücktreten und die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B.
Rechtsanwältin


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