Gewährleistung Autokauf / Sachmangel / Verschleiß
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Ich habe eine Anfrage bezüglich der Erfolgsaussichten eines Verfahrens gegen einen Gebrauchtwagenhändler mit folgenden Eckdaten: Der Händler lies TÜV/AU 03/2010 machen - hier ohne Beanstandung (das Auto wurde vom Händler bis zum Verkauf gefahren) + Juli 2010 Auto (BJ 2006) wurde mit gesetzlicher Gewährleistung zum Preis von 8000 Euro gekauft (Ausschluß waren Verschleißteile) + 100.000 km beim Kauf, heute 109.000 km + Bei einer Inspektion (10/2010) wurde eine ausgeschlagene Lenkung rechts (erhöhtes Spiel im Lenkgetriebe) von der Werstatt festgestellt. Kosten Lenkgetriebewechsel geschätzt (>1000 Euro) + Bei einer zweiten Werkstatt (Kontrolle) wurde auch ein Problem an der Lenkung festgestellt, diese vermutete aber nur eine ausgeschlagene Spurstange, konnte das Lenkgetriebe aber nicht ausschließen. KV für Spurstangenwechsel: 400 Euro. + Der Verkäufer lehnt eine Beteiligung an den Kosten ab, da es sich um Verschleißteile handele (Spiel in der Lenkung sei Verschleiß und kein Sachmangel) Fällt das Thema Spurstangen oder Lenkgetriebe unter die gesetztliche Gewährleistung (4 Monate nach dem Kauf) oder handelt es sich hier tatsächlich um einen Verschleiß wie der Händler behauptet ?