Hallo, ich benötige bitte eine VERBINDLICHE Aussage zu folgender Situation, ich bitte sie nur zu antworten wenn internationales Steuerrecht ihr Fachgebiet ist, da es hierbei um meine Finanzielle Zukunft geht: Ich plane meinen Wohnsitz/Lebensmittelpunkt/Gewöhnlichen Aufenthalt in ein EU Ausland zu verlegen mit dem deutschland auch ein DBA hat. ... Über das DBA Art. 4 Abs. 2 OECD-MA wird dann die ansässigkeit ermittelt: Wo ist der ständige Wohnsitz? ... - Wenn ich sowieso als unbeschränkt steuerpflichtig gelte, muss ich dem deutschen finanzamt überhaupt vor der einkommensteuererklärung des jahres wo ich meinen Lebensmittelpunkt verlege, überhaupt etwas mitteilen?